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"Widernatürliche Unzucht" - Verfolgung schwuler Männer in DortmundFall 1
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Als "einen typischen Fall jüdischer Unverschämtheit" sieht es die Gestapo an, dass der 55-jähriger Reisevertreter Louis Sch. im Februar 1935 in Begleitung junger Männer das Essener Automatenrestaurant "Areg" wiederholt aufgesucht habe. Er habe in dem Lokal, in dem auch viele Jugendliche verkehren, seine Begleiter "geliebkost", dadurch "erhebliches Aufsehen hervorgerufen und Ärgernis erregt" und schließlich Lokalverbot erhalten. Dagegen beschwert sich der in Dortmund geborene Louis Sch. selbstbewusst bei der Polizei, obwohl ihn als schwulen Juden der nationalsozialistische Hass besonders betrifft. Wenige Wochen später wird er von Nachbarn denunziert, als er den 16-jährigen berufslosen Max F. in seine Wohnung einlädt. Bei den Vernehmungen gibt Sch. zu, homosexuell veranlagt zu sein. Beide leugnen jedoch, dass es zu sexuellen Handlungen gekommen sei. Da die Polizei ihm kein Vergehen nachweisen und kein Strafverfahren einleiten kann, beantragt die Essener Gestapo bei ihrer Berliner Zentrale, Louis Sch. müsse "besonders aber zum Schutze der Staatsjugend […] für eine längere Zeit von der Straße entfernt werden. […] Es wird deshalb eine Schutzhaft bis auf Weiteres und Unterbringung in einem Konzentrationslager beantragt." Am 21. Oktober 1935 wird Sch. in das KZ Esterwegen überführt, wo er nach 28 Tagen angeblich an einer Herz-/Lungenentzündung stirbt. |
Gutachten für und wider die Schutzhaft Quelle: Rainer Hoffschildt, Die Verfolgung der Homosexuellen in der NS-Zeit, Berlin 1999 |
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