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"Widernatürliche Unzucht" - Verfolgung schwuler Männer in DortmundFall 2
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Alle fünf Angeklagten dieses verworrenen Falles werden am 11. November 1935 werden wegen "widernatürlicher Unzucht" verurteilt, drei Beteiligte außerdem wegen Erpressung. Sie erhalten Gefängnisstrafen zwischen 2 Monaten und 2 Jahren 3 Monaten. Der 28-jährige Kaufmann Otto W. und der 36-jährige Drogist Gustav St., beide auf der Münsterstraße wohnhaft, verkehren häufig mit jüngeren Männern niedrigeren Standes zwischen 20 und 23 Jahren. Die beiden werden von den jüngeren bestohlen und erpresst. Sie wollen zwei der drei jungen Männer töten, um sich vor weiteren Erpressungen zu schützen. Ein dilettantisch durchgeführter Plan mit vergifteten Brötchen scheitert. Nicht zuletzt daran, dass Gustav St. sich selbst an der Erpressung des Otto W. beteiligt und die Jungen in die Mordpläne einweiht. Vor Gericht spielt der Mordvorwurf keine Rolle. Stattdessen bezichtigen sich W. und St. gegenseitig, homosexuellen Verkehr mit den Jüngeren gehabt zu haben. Otto W. erklärt vor Gericht, Gustav St. habe behauptet, dass Hitler, den er Finchen nennt, und Hess ein homosexuelles Verhältnis hätten. Gustav St. wird nach verbüßter Haft 1942 in das KZ Natzweiler eingewiesen und stirbt dort am 17. Dezember 1942 angeblich an Verdauungsproblemen. |
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