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"Widernatürliche Unzucht" - Verfolgung schwuler Männer in DortmundFall 5
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Am 25. Oktober 1936 wendet sich der 42-jährige Walter Sp. an die Kriminalpolizei, ihm seien in der Wohnung des 30-jährigen Hermann L., wo er übernachtet habe, mehrere Gegenstände und Wertsachen abhanden gekommen. Bei einer Hausdurchsuchung findet die Polizei zwar weder Hermann L. noch die gestohlenen Gegenstände, jedoch "Briefsachen" zwischen Hermann L. und Walter Sp., die auf homosexuellen Verkehr zwischen den beiden schließen lassen. Hermann L., von Beruf Oberaufseher, ist mehrfach wegen Raub, Diebstahl und Hehlerei vorbestraft. Bei seiner Vernehmung gibt er homosexuelle Handlungen mit Walter Sp. zu, nicht aber mit dem 17-jährigen Arbeiter Karl H. Diesem habe er aber die von Sp. gestohlenen Gegenstände übergeben. Sp. wiederum bestreitet, unsittlich mit L. verkehrt zu haben. Zudem ist der 34-jährige Arbeiter Paul U., der keinen festen Wohnsitz hat, in den Fall verwickelt. Am 16. Februar 1937 verurteilt die 2. große Strafkammer des Landgerichts Dortmund H. und U. zu 8 bzw. 9 Monaten Gefängnis. Die Verfahren gegen die anderen beiden Angeklagten werden abgetrennt. Hermann L. wird wegen Diebstahls im Rückfall und 3 Vergehen gegen § 175 zu 1 Jahr 6 Monaten Zuchthaus, Walter Sp. wegen Vergehens gegen § 175 in 2 Fällen zu 5 Monaten Gefängnis verurteilt. Seine Strafe ist durch die Untersuchungshaft verbüßt. ![]()
Anfrage ans KZ Buchenwald weitergeleitet |
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