Arbeitskreis
Schwul-lesbische Geschichte
Dortmund

"Widernatürliche Unzucht" - Verfolgung schwuler Männer in Dortmund

Fall 7
Die Lichtbildspezialsammlung der Gestapo durchgesehen - Bernhard Felix B.

Der 31-jährige Vertreter Bernhard Felix B., bereits einige Male vorbestraft, darunter wegen Erpressung, ist aus der Reichsmarine wegen Krankheit entlassen worden. Nach Verbüßung einer eineinhalbjährigen Freiheitsstrafe hält er sich nach Feststellungen des Gerichts in Hamburg auf. Dort steht er unter polizeilicher Überwachung, versteht es jedoch, sich der Überwachung zu entziehen und sich 1937 nach Dortmund abzusetzen, wo er sich zunächst unangemeldet aufhält.

"Sowohl in Hamburg als auch in Dortmund hat der Angeklagte Unzucht mit Männern getrieben und sich dafür bezahlen lassen", so das Gericht in der Urteilsbegründung. Er versucht in Dortmund, homosexuelle Männer um Geld zu erpressen, indem er droht, ihnen Unannehmlichkeiten zu bereiten. Der Tatbestand wird durch Zeugenaussagen und ein Geständnis von Bernhard Felix B. bestätigt.

Wegen "gewerbsmäßiger Unzucht" mit Männern und Erpressung in drei Fällen verurteilt ihn die 1. Große Strafkammer am Landgericht Dortmund am 19. März 1938 zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten Zuchthaus. "Aus seinem ganzen Verhalten ist mit Sicherheit auf die Absicht des Angeklagten zu schließen, aus der wiederholten Unzucht sich eine dauernde Einnahmequelle zu verschaffen."

Nach verbüßter Haft wird Bernhard Felix B. 1940 ins KZ Sachsenhausen eingeliefert. Weiteres ist über ihn nicht bekannt.

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Die Lichtbildspezialsammlung durchgesehen
»Ich habe mich aber nicht mit ihm eingelassen, da ich Angst vor Erpressung hatte …« Verhörprotokoll der Hamburger Gestapo, 6. März 1937.

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Haft
Deckblatt der Akte zum Verfahren der Staatsanwaltschaft Dortmund gegen Bernhard Felix B.

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