Stellungnahme zum Gnadengesuch
Die NSDAP-Gauleitung Westfalen-Süd nimmt am 26. Mai 1939 ablehnend Stellung zu einem Gnadengesuch eines Mitangeklagten. Ähnlich argumentiert sie auch gegenüber L.s Ehefrau und Töchter, die am 26. Oktober 1941 ein Gnadengesuch stellen. »Wir stehen auch heute noch zu unserem Vater und werden ihn wieder in unsere Familiengemeinschaft aufnehmen.« Selber sei man mit dem über die Familie hereingebrochenen Unglück schwer getroffen. Die Ehefrau ist, bis sie eine Arbeitsstelle gefunden hat, vorübergehend aus öffentlichen Mitteln unterstützt worden. Man hat die Werkswohnung räumen und in eine andere Stadt ziehen müssen.
[ Quelle: Landesarchiv NRW, Staatsarchiv Münster ]
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