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Seine Neigung zu 14- bis 18-jährigen jungen Männern wird Heinrich E. zum tödlichen Verhängnis. Er arbeitet als Ingenieur für das Dortmunder Stahlbauunternehmen Jucho, wo er den 15-jährigen Laufburschen Helmut H. kennen lernt. E. versucht, sich die Sympathie des Jungen durch kleine Trinkgelder zu erwerben. Dabei kommt es zu körperlichen Berührungen, die sich Helmut gefallen lässt. "Daraufhin nahm der Angeklagte den Unzuchtsverkehr mit dem Zeugen in großem Umfange auf", fasst das Gericht in der Verhandlung die pedantisch quantifizierten intimen Begegnungen zusammen.
Vor Gericht räumt Heinrich E. seine gleichgeschlechtliche Orientierung ein. "Im Namen des Deutschen Volkes" verurteilt ihn das Landgericht Dortmund 1941 zu zweieinhalb Jahren Zuchthaus. "Im übrigen hat das Gericht strafverschärfend berücksichtigt, daß der Angeklagte ein gefährlicher Jugendverderber ist. In völlig hemmungsloser Weise hat er es darauf abgestellt, sich den Zeugen mit allen Mitteln gefügig zu machen und in erschreckendem Umfang zu Unzuchtshandlungen mißbraucht."
Nach der Haft, die größtenteils in der Haftanstalt Zweibrücken verbringt, wird Heinrich E. in polizeiliche Haft genommen. Im Klartext bedeutet das die Einweisung ins KZ. Nach elf Monaten im KZ Neuengamme stirbt Heinrich E. am 21. Januar 1944 im Alter von 63 Jahren angeblich an "cordialer Insuffizienz".
 Abb. 25 Nach dem Zuchthaus ins KZ E. "wurde am 21.5.1943, 9.00 Uhr aus der Strafhaft entlassen und in Polizeihaft genommen".

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Abb. 24
"Operation zum Zwecke der Entmannung" Obwohl er seine unglückselige Veranlagung schwer bekämpft habe, sei er doch einer starken Versuchung erlegen, schreibt Heinrich E. am 18. Dezember 1940 an Staatsanwaltschaft und Landgericht. Nach der Verbüßung der auf ihn wartenden schweren Strafe könne er garantieren, dass derartige Verfehlungen nicht mehr vorkämen. Dennoch sei er "nach reiflicher Überlegung zu dem Entschluß gekommen, mich freiwillig einer Operation zum Zwecke der Entmannung zu unterziehen. […] Ich bitte […] ergebenst um Anordnung der hierzu erforderlichen Maßnahmen." Ob die Kastration vorgenommen worden ist, bleibt unklar.
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