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"Widernatürliche Unzucht" - Verfolgung schwuler Männer in DortmundFall 12
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Am 4. Juni 1941 verurteilt die 1. Strafkammer des Landgerichts Dortmund den 34-jährigen Maschinisten Bernhard T. zu einer zweijährigen Gefängnisstrafe. Den 19-jährigen Mitangeklagten Lehrling Heinz H. spricht die Kammer zwar schuldig, sieht aber von Strafe ab. Beide wohnen nur etwa hundert Meter auseinander in der östlichen Innenstadt Dortmunds. Sie sehen sich im Sommer 1940 häufiger im städtischen Luftbad. Auf dem Weg von dort in die Stadt kommen sie ins Gespräch. Bernhard T. will dem Jüngeren das Schachspielen beibringen. Nach einigen Monaten gibt er Heinz H. pornografische Schriften offenbar heterosexueller Orientierung und nähert sich ihm sexuell, was dieser jedoch abweist. Weitere Wochen später zeigt er dem jungen Mann pornografische Bilder, greift ihm anschließend ans Geschlecht, was dieser nach anfänglichem Sträuben zulässt. Bis zum 17. Dezember 1942 bleibt Bernhard T. in Haft. Nach seiner vorzeitigen Entlassung wird er zwecks Frontbewährung zu den Baupionieren eingezogen, später dient er an der Ostfront. Aus britischer Kriegsgefangenschaft entlassen, kehrt er zunächst nach Rheine und Ende April 1946 nach Dortmund zurück, wo er, wie vor seiner Verhaftung, als Maschinist bei Hoesch arbeitet. Die seinerzeit ausgesetzte Reststrafe wird ihm im Herbst 1946 auf dem Gnadenweg erlassen. |
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