»Ich finde das unmenschlich.«
Martin P. schreibt in seiner Beschwerde an den Dortmunder Landgerichtspräsidenten über Richter Meyer vom 19. Juli 1953: »Nach meiner Entlassung wolle ich nach Marokko zu Bekannten gehen, ein Land wo § 175 nicht bestraft wird. Herr Meyer sieht die Einreise in ein Land wo § 175 nicht bestraft wird, als ein nicht-bessern-wollen an. Er will also vorbeugen für Gesetze, die in anderen Ländern nicht bestehen.«
[ Quelle: Landesarchiv NRW, Staatsarchiv Münster ]
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