Arbeitskreis
Schwul-lesbische Geschichte
Dortmund

"Widernatürliche Unzucht" - Verfolgung schwuler Männer in Dortmund

Fall 13
"… in ein Land, wo § 175 nicht bestraft wird" - Ein Fall aus den 1950er Jahren

Dreimal seit 1936 ist der 42-jährige Dekorateur Martin P. nach § 175 StGB verurteilt worden. Nun steht er im Mai 1952 vor einem Richter, dem der Ruf vorauseilt, "der Blutrichter von Dortmund" und ein "Säbelrassler" zu sein. In der Tat sieht es Richter Meyer als besonders verwerflich an, dass P. sich "offenbar nicht beherrschen kann und auch nicht beherrschen will, wie sich aus seinem grundsätzlichen Standpunkt zur Homosexualität ergibt".

Später beschwert sich P. über seinen Richter: "Er ist ein Spießbürger von mittelalterlicher Ethik durchdrungen, und scheint die Erkenntnisse der Bio- und Psychologie nicht zu akzeptieren." Doch es bleibt bei dem harten Urteil: zwei Jahre und vier Monate Gefängnis für Sex mit zwei 16-jährigen Jugendlichen, die er im Schwimmbad kennen gelernt hat. Die Sache ist aufgefallen, nachdem einer der beiden geschlechtskrank geworden ist.

Das Gericht sieht die Verführung der Jungen als erwiesen an. Sie hätten es ihm zwar "leicht gemacht", aber nicht selbst die Initiative ergriffen. Das Gericht legt daher P. die "sehr üble Art" seiner Verfehlungen zur Last und erkennt ihm wegen seiner "ehrlosen Gesinnung" die bürgerlichen Ehrenrechte für drei Jahre ab.

Abb. 28

"Ich finde das unmenschlich."
Martin P. schreibt in seiner Beschwerde an den Dortmunder Landgerichtspräsidenten über Richter Meyer vom 19. Juli 1953: "Nach meiner Entlassung wolle ich nach Marokko zu Bekannten gehen, ein Land wo § 175 nicht bestraft wird. Herr Meyer sieht die Einreise in ein Land wo § 175 nicht bestraft wird, als ein nicht-bessern-wollen an. Er will also vorbeugen für Gesetze, die in anderen Ländern nicht bestehen."

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»Der After zeigt keine Besonderheiten.«
Dr. Kurth, Anstaltsarzt der Dortmunder Untersuchungshaftanstalt, in einem Gutachten vom 15. Juli 1952. »Solange sich P. homosexuell betätigt, hat er noch nicht ernsthaft versucht, auf gleichgeschlechtlichen Umgang zu verzichten. Er hat auch jetzt nicht die Absicht, wie sich aus seinen Auswanderungsplänen ergibt. Er charakterisiert sich als Typ des perversen Homosexuellen.«

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