Arbeitskreis
Schwul-lesbische Geschichte
Dortmund

Homosexuelle Frauen und Männer: verfolgt – verschwiegen – vergessen

Die Verfolgungssituation lesbischer Frauen

Die Nichtkriminalisierung weiblicher Homosexualität im Strafrecht verhinderte, dass lesbische Frauen auf ähnliche Weise und vergleichbar intensiv verfolgt wurden wie homosexuelle Männer. Sie teilten jedoch die Erfahrung der Zerstörung ihrer Klubs und Vereine, das Verbot ihrer Zeitschriften, die Schließung oder Überwachung ihrer Lokale und waren ebenfalls von Razzien bedroht.

Während der NS-Diktatur hat es nicht an Bestrebungen gefehlt, die Straffreiheit sexueller Beziehungen zwischen Frauen aufzuheben und den § 175 auch auf Frauen auszudehnen. Einzelne Juristen fürchteten die "Verführung" heterosexueller Frauen durch Lesben und dramatisierten einen befürchteten Geburtenausfall. Auch nach Ausbruch des Krieges wurde die Frage im Hinblick auf die Strafrechtssituation in einigen okkupierten Ländern erneut diskutiert. Eine Veränderung hat es nicht gegeben.

Strafrechtlich verfolgt wurden "lesbische Handlungen" nur, wenn sie an Minderjährigen, unter Anwendung von Gewalt, in der Öffentlichkeit oder unter Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen begangen wurden.

Möglicherweise sind lesbische Frauen von der Mitte der dreißiger Jahre einsetzenden Verfolgung so genannter "Asozialer" bedroht worden. Für die SS und für bestimmte rassehygienische Einrichtungen gehörten auch Prostituierte zum "Prototyp des Asozialen". Darüber hinaus wurde von den Nazis ein besonderer Zusammenhang zwischen lesbischen Frauen und Prostituierten behauptet. Bis heute ist unbekannt, wie oft sich unter den als "asozial" Verhafteten auch lesbische Frauen befanden oder wie oft lesbische Frauen wegen angeblicher Prostitution verhaftet wurden.

Zum Vergrößern auf das Bild klickenAbb. 21

Keine strafrechtliche Verfolgung lesbischer Frauen

Schreiben des Reichsministers der Justiz vom 18. Juni 1942

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