Arbeitskreis
Schwul-lesbische Geschichte
Dortmund

Homosexuelle Frauen und Männer: verfolgt – verschwiegen – vergessen

Bekämpfung der Homosexualität des Mannes

Bekämpft wurde die Homosexualität auf vielfältige Art: durch Propaganda, Polizeiaktionen, Androhung von Gefängnis- und Zuchthausstrafen, von KZ-Haft und Kastration bis hin zur Todesstrafe. Ziel war die "Ausmerzung" der Homosexualität. Männer sollten vom Sex mit Männern abgehalten und zu so genannt normalen Männern "umerzogen" werden.

Deshalb wurde das Strafrecht drastisch verschärft: "Umerziehung durch Abschreckung". Wer nicht vom Sex mit Männern abließ und erneut straffällig wurde, wurde nach Strafverbüßung in ein KZ deportiert: "Umerziehung durch Arbeit". Bei homosexuellen "Entgleisungen" Jugendlicher wurden Hoffnungen in eine Psychotherapie gesetzt: "Umerziehung durch Anpassung".

Nach der Verschärfung des § 175 im Juni 1935 nahm die Zahl der Verurteilungen deutlich zu. Für einen schnellen Zugriff durch Gestapo und Kripo schuf das Regime im Oktober 1936 beim Reichskriminalpolizeiamt in Berlin eine spezielle Instanz: die Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung.

Insgesamt wurden zwischen 1933 und 1945 rund 50.000 Urteile verhängt. Von etwa 100.000 Männern hatte die Reichszentrale die Personaldaten als Verdächtigte oder einschlägig Verurteilte erfasst.

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Reichskriminalpolizeiamt in Berlin. Hier befanden sich die Diensträume der Reichszentrale. Sie erfasste schwule Männer in einer reichsweiten Kartei.












Abb. 10
Heinrich Himmler
Besonders der SS-Führer tat sich bei der Verfolgung hervor und gründete dazu 1936 die "Reichszentrale gegen Homosexualität und Abtreibung".

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Geheimerlass zur Gründung der "Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung", 1936

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Titelblatt der "Sonderrichtlinien" der Hitler-Jugend zur Bekämpfung "gleichge- schlechtlicher Verfehlungen", 1943

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