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Bekämpft wurde die Homosexualität auf vielfältige Art: durch Propaganda,
Polizeiaktionen, Androhung von Gefängnis- und Zuchthausstrafen,
von KZ-Haft und Kastration bis hin zur Todesstrafe. Ziel war die "Ausmerzung"
der Homosexualität. Männer sollten vom Sex mit Männern
abgehalten und zu so genannt normalen Männern "umerzogen" werden.
Deshalb wurde das Strafrecht drastisch verschärft: "Umerziehung
durch Abschreckung". Wer nicht vom Sex mit Männern abließ und erneut
straffällig wurde, wurde nach Strafverbüßung in ein KZ deportiert: "Umerziehung
durch Arbeit". Bei homosexuellen "Entgleisungen" Jugendlicher
wurden Hoffnungen in eine Psychotherapie gesetzt: "Umerziehung
durch Anpassung".
Nach der Verschärfung des § 175 im Juni 1935 nahm die Zahl der
Verurteilungen deutlich zu. Für einen schnellen Zugriff durch Gestapo und
Kripo schuf das Regime im Oktober 1936 beim Reichskriminalpolizeiamt
in Berlin eine spezielle Instanz: die Reichszentrale zur Bekämpfung der
Homosexualität und Abtreibung.
Insgesamt wurden zwischen 1933 und 1945 rund 50.000 Urteile verhängt.
Von etwa 100.000 Männern hatte die Reichszentrale die Personaldaten
als Verdächtigte oder einschlägig Verurteilte erfasst.
Abb. 9
Reichskriminalpolizeiamt in Berlin. Hier befanden sich die Diensträume der Reichszentrale. Sie erfasste schwule Männer in einer reichsweiten Kartei.

Abb. 10 Heinrich Himmler Besonders der SS-Führer tat sich bei der Verfolgung hervor und gründete dazu 1936 die "Reichszentrale gegen Homosexualität und Abtreibung".
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